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Busse sind aus dem öffentlichen Leben nicht wegzudenken. BusfahrerInnen tragen dabei die Verantwortung für viele Fahrgäste – Sei auch du bald einer von ihnen!

In der entspannten Atmosphäre kleiner Gruppen findet der Theorieunterricht statt. Mit der Smartphone-App oder online vertiefst du die Inhalte für die Prüfung.

Der praktische Unterricht findet parallel zum Theorieunterricht statt.

Klasse D

Klasse D

  • Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)
    • Ausgelegt für Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer
    • Anhänger mit max. Gesamtmasse von 750kg
       
  • Mindestalter 24
    • 23 Jahre
      • beschleunigte Qualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach §4 Abs. 2 BKRQG
    • 21 Jahre
      • erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 BKRQG
      • oder beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach §4 Abs 2 BKRQG im Linienverkehr bis 50km
    • 20 Jahre
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf BerufskraftfahrerIn
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
      • vergleichbarer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
    • 18 Jahre, während oder nach Abschluss der Berufsausbildung nach
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf BerufskraftfahrerIn
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
      • vergleichbarer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
  • Gültigkeit: 5 Jahre, ab 50 Jahren Verlängerung für 5 Jahre nach positiver Eignungsuntersuchung
  • Beinhaltet Klassen: D1

8 x 90 Minuten Zusatzstoff, 6 x 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz Klasse B)
12 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse C1)
8 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse D1)
4 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse C)

Fahrtstunden: Die persönlichen Fähigkeiten und Dein Lernfortschritt bestimmen die Anzahl Deiner Fahrstunden

Vorbesitz Klasse B oder C1 (Fahrpraxis unter 2 Jahre)

  • Grundausbildung: 45 Stunden
  • Sonderfahrten: 22 x Überland, 14 x Autobahn, 8 x Nachtfahrt

Vorbesitz Klasse B oder Ca (Fahrpraxis über 2 Jahre)

  • Grundausbildung: 33 Stunden
  • Sonderfahrten: 12 x Überland, 8 x Autobahn, 5 x Nachtfahrt

Vorbesitz Klasse C (Fahrpraxis unter 2 Jahre)

  • Grundausbildung: 14 Stunden
  • Sonderfahrten: 16 x Überland, 8 x Autobahn, 6 x Nachtfahrt

Vorbesitz Klasse C (Fahrpraxis über 2 Jahre)

  • Grundausbildung: 7 Stunden
  • Sonderfahrten: 8 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt

Vorbesitz Klasse D1

  • Grundausbildung: 20 Stunden
  • Sonderfahrten: 5 x Überland, 5 x Autobahn, 5 x Nachtfahrt

Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, ärztliches und augenärztliches Gutachten und Passbild

Ggf. Nachweis über Berufsausbildung

Klasse DE

  • Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)
    • Ausgelegt für Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer
    • Anhänger mit Gesamtmasse über 750kg
       
  • Mindestalter 24
    • 23 Jahre
      • beschleunigte Qualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach §4 Abs. 2 BKRQG
    • 21 Jahre
      • erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 BKRQG
      • oder beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach §4 Abs 2 BKRQG im Linienverkehr bis 50km
    • 20 Jahre
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf BerufskraftfahrerIn
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
      • vergleichbarer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
    • 18 Jahre, während oder nach Abschluss der Berufsausbildung nach
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf BerufskraftfahrerIn
      • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
      • vergleichbarer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
         
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
  • Gültigkeit: Gültigkeit: 5 Jahre, ab 50 Jahren Verlängerung für 5 Jahre nach positiver Eignungsuntersuchung
  • Beinhaltet Klassen: D1E und BE

Fahrstunden: Die persönlichen Fähigkeiten und Dein Lernfortschritt bestimmen die Anzahl Deiner Fahrstunden

Bei Vorbesitz Klasse D

  • Grundausbildung: 4 Stunden
  • Sonderfahrten: 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt

Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, ärztliches und augenärtzliches Gutachten und Passbild

Ggf. Nachweis über Berufsausbildung

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