
Zur Theorieprüfung in nur 10 Tagen.
Ein Führerschein steht für Freiheit und Mobilität. Wir als Maschinenring Fahrschule führen dich zu deinem Traum auf zwei Rädern.
Wir bilden Fahrschüler in den Klassen AM, A1, A2, A sowie Mofas aus.
Der Theorieunterrichtet findet in kleinen Gruppen mit entspannter Atmosphäre statt. Vertiefe die Inhalte per Smartphone-App oder online.
Die Praxisstunden vereinbaren wir individuell. Mit unseren modernen Fahrzeugen lernst du, diese sicher im Straßenverkehr zu führen.
Mofa
Klasse M (Mofa)
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Tretkurbel nicht erforderlich), baubedingte Höchstgeschwindigkeit 25km/h; Sitze zur Mitnahme von Kindern unter 7 sind erlaubt
Fahrstunden: ca. 1-2 (nach Bedarf)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Bei unter 18-Jährigen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: unbegrenzt
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltete Klassen: keine
Klasse AM
Klasse AM
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
- max. 45km/h baubedingte Höchstgeschwindigkeit
- max. 50cm3 Hubraum
- max. 4kW bei Elektromotor
- dreirädrige Kleinkrafträder
- max. 45km/h baubedingte Höchstgeschwindigkeit
- max. 50cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor
- max. 4kW bei Elektromotor/ Diesel
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- max. 45km/h baubedingte Höchstgeschwindigkeit
- max. 50cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor
- max. 4kW bei Elektromotor/ Diesel
- max. 350kg Leermasse
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz erforderlich: nein
- Gültigkeit: unbegrenzt
- Beinhaltete Klassen: keine
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Fahrstunden: ca. 10 (nach Bedarf)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild
Klasse A1
Klasse A1
- Krafträder Klasse A1 (Leichtkrafträder), Zweiräder auch mit Beiwagen
- max. 125cm3 Hubraum
- max. 11kW, Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1kW/ kg
- dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 50cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotor
- mehr als 45km/h bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit
- max. 15kW
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz erforderlich: nein
- Gültigkeit: unbegrenzt
- Beinhaltet Klassen: AM
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Fahrstunden: ca. 10 - 20 (nach Bedarf)
Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild
Klasse A2
Klasse A2
- Krafträder, Zweiräder auch mit Beiwagen
- max. Motorleistung 35kW, die nicht von Kraftrad mit Leistung über 70kW abgeleitet ist
- Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,2kW/ kg
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz erforderlich: nein
- Stufenführerschein: Nach min. zwei Jahren Besitzt von A1 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
- Gültigkeit: unbegrenzt
- Beinhaltet Klassen: AM, A1
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Fahrstunden: ca. 10 - 20 (nach Bedarf)
Sonderfahrten:
- 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt (bei Neuerwerb)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild; für Stufenführerschein zusätzlich Nachweis für Führerschein Klasse A1
Klasse A
Klasse A
- Krafträder, Zweiräder auch mit Beiwagen
- Hubraum über 50cm3
- mehr als 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- mehr als 35kW, Verhältnis Leistung zu Gewicht über 0,2kW/ kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 15kW Leistung
- Hubraum über 50cm3 bei verbrennungsmotor
- mehr als 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter: 24
- 21 für dreirädrige Fahrzeuge
- Vorbesitz erforderlich: Führerschein Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
- nach min. zwei Jahren Besitz von A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich.
- Gültigkeit: unbegrenzt
- Beinhaltet Klassen: AM, A1, A2
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Fahrstunden: ca. 10 - 20 (nach Bedarf)
Sonderfahrten:
- 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt (bei Neuerwerb)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild; für Stufenführerschein zusätzlich Nachweis für Führerschein Klasse A12
B196
B196
- Krafträder Klasse A1 (Leichtkrafträder), Zweiräder auch mit Beiwagen
- max. 125cm3 Hubraum
- max. 11kW, Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1kW/ kg
- Mindestalter: 25
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B seit min. 5 Jahren
- Gültigkeit: unbegrenzt
- Beinhaltet Klassen: keine
Es erfolgt keine abschließende Prüfung. Allerdings sind folgende Schulungen Pflicht:
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
- Fahrstunden: min. 5 x 90 Minuten