Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht und dem erfolgreichen Ablegen der Theorieprüfung bei der IHK nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach §8 Abs 1 Nr 1 des BKrQG erworben.
Dauer
Pflicht sind 140 Stunden Unterricht:
- 130 Stunden Theorieunterricht
- 10 Fahrstunden
- Theorieprüfung: 90 Minuten